Rechtsprechung
AG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 31 C 511/15 (83) |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§§ 651d, 638, 308 Nr. 4 BGB
Durch Auslassen von vier auf einer 19tägigen Kreuzfahrt geplanten Anlandungen ändert sich der Gesamtzuschnitt der Reise, wenn danach entgegen der ursprünglichen Reiseroute die Seetage überwiegen. Ein formularmäßig vereinbarter Leistungsänderungsvorbehalt in AGB ist ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Änderung des Gesamtzuschnitt einer Schiffsreise durch das Auslassen von vier auf einer 19tägigen Kreuzfahrt geplanten Anlandungen
- reise-recht-wiki.de
Auslassen von 4 auf einer 19tägigen Kreuzfahrt geplanten Anlandungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Änderung des Gesamtzuschnitt einer Kreuzfahrt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Reisemangel bei Auslassen von vier auf einer 19tägigen Kreuzfahrt geplanten Anlandungen
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Raue See in der Arktis! - Passagiere können den Reisepreis mindern, wenn eine Kreuzfahrtroute wesentlich geändert wird
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Reisemangel bei Auslassen von vier auf einer 19tägigen Kreuzfahrt geplanten Anlandungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kreuzfahrt mit Hindernissen
- ra-kjf.de (Kurzinformation)
Reisemangel bei Auslassen von vier auf einer 19tägigen Kreuzfahrt geplanten Anlandungen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG München, 17.12.2013 - 182 C 15953/13
Panamakanal bei Nacht
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 31 C 511/15
Eine darüber hinaus vorzunehmende Minderung des Gesamtreisepreises ohne Berücksichtigung der einzelnen mangelhaften Tage aufgrund einer Gesamtbetrachtung der vertraglich vereinbarten Reise ist nach Auffassung des Gerichts entgegen der Entscheidung des Amtsgerichts München (Urteil vom 17.12.2013 - Az.: 182 C 15953/13) nicht vorzunehmen, zumal im hiesigen Fall nicht ersichtlich ist, anhand welcher Kriterien eine vom täglichen Durchschnittsreisepreis losgelöste Minderungsquote nach den Vorgaben des § 638 Abs. 3 BGB aufgrund der Änderung des Reisecharakters bestimmt werden kann. - BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05
Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 30.07.2015 - 31 C 511/15
Gemäß §§ 651a, 651c, 651d, 280 Abs. 1 BGB können auch die Kosten für die vorgerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei Vorliegen eines Reisemangels als notwendige Kosten der Rechtsverfolgung gemäß § 249 BGB zu ersetzen sein, soweit der Auftraggeber die Beauftragung eines Rechtsanwalts für erforderlich und zweckmäßig halten durfte (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. nur: BGH NJW 2006, 1065 [BGH 10.01.2006 - VI ZR 43/05] m. w. N.).